»Es ist schön, mit jemand schweigen zu können.«

Kurt Tucholsky (1890 bis 1935)

In meinem letzten Urlaub habe ich einen Roman gelesen, in dem dauernd von »jemand« und »niemand« die Rede war. Was mich dabei komplett irritierte: Niemals wurden diese beiden Begriffe dem Satzzusammenhang entsprechend gebeugt. Es hieß also zum Beispiel:

Er blickte um sich und sah im Hauseingang jemand stehen.
Dafür konnte man nun wirklich niemand die Schuld geben.

Nun bin ich bei Büchern, die ich privat lese, eigentlich gnädig, wenn ich Fehler entdecke. In diesem Fall aber rebellierte mein Sprachgefühl auf das Heftigste, wohl auch deshalb, weil diese Begriffe so häufig vorkamen. Da sie absolut konsequent endungslos blieben, schlug ich zu Hause mal nach. Und siehe da: Es gab was zu lernen!

Tatsächlich sind beide Formen zulässig, die gebeugte und die ungebeugte (fachsprachlich: mit oder ohne Flexionsendung). Das Korrektorat für den Roman hatte nichts falsch gemacht, mein Sprachgefühl hatte mich aber auch nicht getrogen. Es kann im ersten Beispiel von oben genauso »jemanden« und im zweiten »niemandem« heißen. In meinen Ohren klingt es damit auch viel runder und natürlicher, sodass ich dabei bleiben werde.

Der Vollständigkeit halber: Für den Akkusativ vermerkt der Duden, dass die flexionslose (also unveränderte) Form »oft vorgezogen« wird. Das beträfe das erste Beispiel oben. Dies entspricht aber so gar nicht meiner Erfahrung, weder im Schriftdeutsch noch in der Alltagssprache. Wo die Redaktion diese Bewertung hernimmt, bleibt ihr Geheimnis.

© Juliane Topka 2015
error: Inhalt ist kopiergeschützt.