In Deutschlands Amtsstuben gehört es zum guten Ton, Gesetze mit abenteuerlich langen Namen zu versehen. Zu diesen gehört – neben dem bisher ungetoppten Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (RflEttÜAÜG) – auch das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz (VerwModGrG). Wenn ich diesen Namen schon lese, zweifle ich dran, ob es hier wirklich um Modernisierung gehen kann: Der beste Anfang für so ein Projekt wäre doch, solche Namensungetüme auszurotten.

Bleiben wir mal bei der Verwaltungssprache. Es gibt immer noch erstaunlich viele Begriffe, die förmlich nach lange ungeöffneten Aktenschränken und Mottenkugeln riechen und die trotzdem immer noch in Gebrauch sind – vor allem, aber durchaus nicht nur in Behördenschreiben.

In Briefen meiner Hausverwaltung taucht regelmäßig die Fehlbitte auf (»Wir hoffen, mit diesem Schreiben keine Fehlbitte geleistet zu haben.«). Auch der Vomhundertsatz begegnet mir noch erstaunlich häufig. Und das, obwohl alle Bezeichnungen mit »vom Hundert« mit dem Jahressteuergesetz 2006 (dann doch schon) in fast allen Steuergesetzen durch entsprechende Verbindungen mit »Prozent« ersetzt wurden. Soooo schnell gibt sich der Vomhundertsatz ja nicht geschlagen! Im gleichen Zug – zur Erinnerung: im Jahr 2006 – wurde übrigens der Begriff »Kraftdroschke« in den Steuergesetzen durch »Taxi« ersetzt. Hört, hört!

Bei Twitter berichtete neulich @pyrolim, es habe sich jemand für die Mühewaltung bedankt. Auch so ein Wort!

Und wer in Deutschland heiraten will, kommt um eine Ehefähigkeitsbescheinigung nicht herum. Klingt bombastisch, bescheinigt aber nur, dass jemand zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht aus Versehen noch mit einer anderen Person verheiratet ist. Der Name »Ledigkeitsnachweis« klingt immer noch recht behördisch, aber man wüsste zumindest gleich, wozu der Wisch gedacht ist.

 

Welche Begriffe haben noch überlebt?

Ich freue mich über weitere Begriffe dieser Art – gern als Kommentare oder über Twitter (@Sprachpingel). Es sollten Begriffe sein, die heutzutage noch in amtlichen Schreiben vorkommen – gern auch mit Foto-Beweis und gern auch mit einem Vorschlag, was man stattdessen sagen könnte!

 

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25.02.2015: Ergänzung aus Twitter-Beiträgen:

Dem @rieksmeier fielen noch fernmündlichhochachtungsvoll und unterfertigen ein – Letzteres tun offenbar vor allem Steuerberater und Anwältinnen bzw. Notare gern heute noch, statt einfach zu unterschreiben.

Bei »hochachtungsvoll« als Briefabschluss scheiden sich nach meiner Erfahrung die Geister: Die einen finden es völlig normal bis sogar sehr höflich. Als ich in meiner Studienzeit in einer Hausverwaltung jobbte, lernte ich dort, dass man mit einem solchen Abschluss dem Empfänger durch die Blume mitteilt, er möge einem mal im Mondschein begegnen.

Frau @pyrolim ergänzte noch ein »mit vorzüglicher Hochachtung«, und @MorlockSocialMe brachte den Rechts- und den Linksunterzeichnenden ins Spiel.

Vielen Dank euch schon mal – ich führe die Liste gern weiter!

 

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