Folgenden Satzanfang fand ich neulich in einem zu lektorierenden Text:

Eine von der Stiftung beauftragte Studie zeigte, dass …

Es ist klar, wie das Ganze gemeint ist – wie es nur gemeint sein kann: Die Stiftung hat jemandem den Auftrag gegeben, eine Studie durchzuführen. Und doch ist das Partizip »beauftragte« hier falsch. Das Verb »beauftragen« braucht zwingend ein Objekt, und zwar eines, das in diesem Fall im Akkusativ steht (Frage: »Wen oder was?«): Man beauftragt immer jemanden, etwas zu tun.

Das Partizip »beauftragte« kann sich demnach nur auf eine Person oder Institution beziehen, die einen Auftrag erhalten hat bzw. ausführt.

Im oben zitierten Satz bezieht es sich aber auf die Studie selbst, und die hat nun ganz sicher keinen Auftrag. Richtig ist deshalb:

Eine von der Stiftung in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass …

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