»Die Kenntnis bestimmter Prinzipien kann leicht die Kenntnis bestimmter Tatsachen ersetzen.«

Claude-Adrien Helvetius (1715 bis 1771), französischer Philosoph

Weil mich kürzlich jemand fragte, ob man eigentlich jemanden von etwas oder über etwas in Kenntnis setzt, habe ich mal ein bisschen gestöbert. Auf Anhieb konnte ich das nämlich auch nicht mit Sicherheit beantworten.

In den Beispielen, die der Duden aufführt, ist zu lesen: »jemanden von etwas in Kenntnis setzen (jemanden über etwas unterrichten)«. Im Kopf vermischt man diese beiden Wendungen, und schon ist man nicht mehr sicher, was denn nun richtig ist. Wir halten fest: Man setzt jemanden von etwas in Kenntnis.

Interessant fand ich bei der Gelegenheit, mir noch mal bewusst zu machen, wann jemand (1) »Kenntnisse in etwas« hat, wann es (2) »Kenntnisse über etwas« heißen muss und wann (3) »Kenntnis von etwas«.

In den ersten beiden Fällen sind es in aller Regel »Kenntnisse«, also Mehrzahl, und gemeint ist damit Wissen, das jemand über längere Zeit erworben hat. Bezieht sich die Aussage auf ein Fachgebiet, etwa Physik oder Medizin, nimmt man dazu in der Regel die Präposition »in«. Geht es darum, dass jemand mit vielen Fakten aus einem bestimmten Bereich (bspw. Autos oder Bestseller) glänzen kann, gesellt sich zu den Kenntnissen eher ein »über«.

Und dann gibt es noch Fall (3): Die Einzahl, also »Kenntnis«, zusammen mit der Präposition »von« bezieht sich auf eine Information an sich. »Der Minister hat Kenntnis von diesem Vorfall« bedeutet: Der Minister weiß, dass es diesen Vorfall gegeben hat. Nicht mehr und nicht weniger.

© Juliane Topka 2020
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