Ein Kleinod aus der Abteilung »ungünstig konstruierte Sätze«:

Die Millionärsvilla kann künftig in beliebiger Werthöhe an den Ehepartner vererbt werden, sofern sie weiter selbst genutzt wird (bei Kindern bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern).

(Hamburger Morgenpost, 08.11.08)

error: Inhalt ist kopiergeschützt.