»Wenn jemand sagt, er sei im Prinzip mit etwas einverstanden, so denkt er gar nicht daran, es in die Tat umzusetzen.«

Otto von Bismarck (1815 bis 1898)

Heißt es eigentlich »in beiderseitigem Einvernehmen« oder »in gegenseitigem Einvernehmen«? Auch wenn diese zwei Varianten auf den ersten Blick austauschbar erscheinen: Entscheidend ist, worauf im Einzelfall die Betonung liegt.

Das Adjektiv »beiderseitig« drückt aus, dass zwei Parteien oder Personen eine Sache betrachten und auf die gleiche Weise bewerten. Im Fall eines beiderseitigen Einverständnisses bedeutet das, dass diese zwei Parteien oder Personen zum Beispiel mit einer Lösung einverstanden sind.

Die Vereinbarung wurde in/mit beiderseitigem Einverständnis aufgehoben.

Anders ist es beim gegenseitigen Einvernehmen. Hier ist die Blickrichtung nicht parallel (auf die Sache), sondern aufeinander gerichtet: Der Fokus liegt auf dem Verhältnis zwischen den Handelnden; also darauf, was der jeweils andere tut oder sagt. Nehmen wir als Beispiel die Abwicklung von Bestellungen:

In gegenseitigem Einverständnis kümmert sich A um den Versand
und B um die Buchhaltung.

Und wenn Sie jetzt denken, dass man das doch eigentlich gar nicht verwechseln kann, dann achten Sie mal drauf: Immer wieder mal heißt es »beiderseitig«, wenn eigentlich »gegenseitig« richtig wäre.

© Juliane Topka 2019
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