In der Zeitung las ich vor einiger Zeit Folgendes:

Unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit steht der Prozess in keiner Relation zu anderen Strafsachen.

Das hat ein Anwalt gesagt, jedenfalls, wenn die Zeitung ihn richtig zitiert hat. Dass Anwälte zu etwas ausführlicheren Formulierungen neigen, ist bekannt. Da bleibt es nicht aus, dass mal etwas »doppelt gemoppelt« wird. Denn »Verhältnismäßigkeit« und »Relation« sind synonym. Es hätte völlig ausgereicht zu sagen: »Dieser Prozess steht in keiner Relation zu anderen Strafsachen.«

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