»Aus der kleinsten Kapitalanlage in Fakten lassen sich Riesenprofite in Mutmaßungen herausholen.«

Mark Twain (1835 bis 1910)

Vor fast drei Jahren schrieb ich an dieser Stelle mal über den Unterschied zwischen »mutmaßlich« und »vermeintlich«. In der Zwischenzeit ist mir häufig aufgefallen, dass diese beiden Adjektive nicht nur verwechselt, sondern auch auf ganz andere Art falsch gebraucht werden.

In einem Medienbericht las ich zum Beispiel kürzlich Folgendes:

Bei einem Unfall nach einem mutmaßlich illegalen Autorennen
wurden zwei Personen verletzt.

Der Teufel steckt wie so oft im Detail: In dieser Formulierung bezieht sich »mutmaßlich« nicht auf das Autorennen, sondern auf das Adjektiv »illegal«. Es gibt also auch legale Autorennen auf öffentlichen Straßen; nur von dieser speziellen Raserei vermutet man, sie sei nicht erlaubt gewesen? Das ist natürlich Unsinn. Tatsächlich vermutete die Polizei, dass ein Autorennen zu dem Unfall geführt habe. Um diesen Bezug auszudrücken, hätte es aber »bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen« heißen müssen. Das zweite Adjektiv (»illegalen«, völlig korrekt gebeugt) versperrt offenbar die Sicht darauf, was korrekte Grammatik ist.

Ein ähnliches sprachliches Durcheinander gab es vor einigen Monaten im Zusammenhang mit dem Regierungsskandal in Österreich: Da war von einer »vermeintlich reichen Russin« ebenso die Rede wie von einer »vermeintlichen reichen Russin«. In der ersten Variante ist die Frau auf jeden Fall Russin, aber gar nicht wirklich reich, die zweite Variante markiert das Gesamtkonstrukt »reiche Russin« als Schall und Rauch.

Sie sehen: Manchmal ist jeder Buchstabe entscheidend, um eine klare Aussage zu treffen.

© Juliane Topka 2019
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