»Unmöglich ist alles, bis es einer tut.«

Autor unbekannt

Doppelte Verneinungen gehören eigentlich in die Umgangssprache bzw. in den Dialekt. In der Standardsprache sind sie selten, aber es gibt sie. Klassische Beispiele sind Konstruktionen aus Haupt- und Nebensatz, die mit »ehe«, »bevor« oder »bis« verbunden sind. Ganz allgemein beschreiben sie zwei Sachverhalte, die zeitlich voneinander abhängen.

Ich schreibe noch schnell diese Mail, ehe ich Feierabend mache.
Er bespricht sich mit der Presseabteilung, bevor er das Interview gibt.

Die doppelte Verneinung kommt ins Spiel, wenn zusätzlich zum zeitlichen Zusammenhang ausgedrückt wird, dass der eine Sachverhalt die Bedingung für den anderen ist. In diesen Fällen kann der Nebensatz zusätzlich verneint werden, notwendig ist es aber nicht.

Sie ist nicht beruhigt, ehe sie [nicht] die Bestätigung hat.
Er kann keine Zusage machen, bis er [nicht] sicher ist.

Ich empfehle Ihnen, in solchen Fällen das »nicht« im Nebensatz wegzulassen. Inhaltlich ergibt es ohnehin keinen Sinn, und je weniger Verrenkungen Sie in einem Text machen, desto klarer lässt er sich lesen.

Einen Sonderfall gibt es allerdings doch: Wenn der Nebensatz (anders als in den obigen Beispielen) vor dem Hauptsatz steht, ist die zusätzliche Verneinung laut Duden »zu empfehlen«:

Ehe der Vertrag nicht unterschrieben ist, soll man nicht über den Inhalt sprechen.

Vermutlich hat die Duden-Empfehlung damit zu tun, dass ohne das erste »nicht« zu lange unklar bleibt, worauf der Satz hinauswill. Das birgt die Gefahr, beim Lesen zu stolpern und den Satz ein zweites Mal lesen zu müssen. Und das ist nie gut.

© Juliane Topka 2019
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