»Je höher der Rang, desto härter der Zwang.«

Deutsches Sprichwort

Ein Leser der »Zwei Minuten« schrieb mir, er habe beobachtet, dass die beiden Adverbien »zwangsweise« und »gezwungenermaßen« häufig verwechselt werden. Das schauen wir uns doch mal genauer an!

Der Duden verzeichnet in beiden Einträgen das jeweils andere Wort als Synonym. Aber mit Synonymen, also bedeutungsgleichen Wörtern, ist es nicht immer ganz einfach. Vollständig bedeutungsgleich sind sie oft nicht, und das ist auch hier der Fall. Bei »gezwungenermaßen« richtet sich der Blick in der Regel auf die Person oder Situation, die aufgrund bestimmter Umstände etwas tun oder auch lassen muss. Bei »zwangsweise« scheint meist eine Person oder Institution durch, die den Zwang aktiv verursacht (hat).

Wenn also zum Beispiel ein Beamter zwangsweise versetzt wird, dann ist klar, dass es eine höhere Stelle (Institution) gibt, die diese Versetzung angeordnet hat. Wenn aber jemand einen Umweg fahren muss, weil auf der geplanten Strecke kurz vorher ein Unfall passiert ist, dann ist »gezwungenermaßen« die bessere Wortwahl.

Nicht immer lässt sich diese Unterscheidung ganz klar treffen. Wie so oft, kommt es auf den Kontext an. Wird der erwähnte Umweg etwa durch eine geplante Großbaustelle notwendig, ist auch »zwangsweise« eine denkbare Option.

© Juliane Topka 2019
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