»Ein gutes Wort am rechten Ort mag vielen wohl gefallen.«

Friedrich Güll (1812 bis 1879), deutscher Dichter

Ist ein Neujahrsempfang in der Stadt Tegernsee der »Tegernseer Neujahrsempfang« oder der »Tegernseeer Neujahrsempfang«? Anders gefragt: Wird eine geografische Bezeichnung auch dann mit -er gebildet, wenn der Ortsname bereits mit einem doppelten e endet?

Diese Frage einer Leserin ist berechtigt, schließlich haben wir 1996 im Zuge der Rechtschreibreform neu gelernt: Wenn durch die Zusammensetzung von Wörtern drei gleiche Buchstaben hintereinander stehen, dann werden auch alle geschrieben.* Drei Vokale in Folge kommen nur selten vor, vielleicht erinnern sich einige von Ihnen noch an das hergeholte Beispiel »Zooorchester« im Zuge der Reform. Aber es gibt solche Wörter.

Ist also im fraglichen Fall wirklich »Tegernseeer« korrekt?

Nein, ist es nicht. Eine geografische Bezeichnung, die aus einem Ortsnamen mit dem Zusatz -er gebildet wird, ist keine Wortzusammensetzung, sodass die genannte Regel hier nicht gilt. Im Duden steht, dass es in solchen Fällen bei zwei e bleibt. Man lädt also korrekt zum »Tegernseer Neujahrsempfang«.

Dass das e aus dem Zusatz -er wegfällt, gilt übrigens auch für Ortsnamen, die auf -oe enden, etwa Itzehoe, Bad Oldesloe oder Laboe. Auch da hängt man einfach nur ein r an.

 

* Vorher lautete die Regel, dass drei gleiche Konsonanten in Folge nur dann geschrieben werden, wenn darauf noch ein weiterer Konsonant folgt; anderenfalls genügten zwei. Der Fetttropfen ist deshalb in alter wie in aktueller Rechtschreibung korrekt, die Schifffahrt dagegen schrieb man bis zur Refom »Schiffahrt«.

© Juliane Topka 2024
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