»Sich leicht und offen freuen können, ist das Zeichen einer edlen Gesinnung.«
Josef Holl, Dichter des 18./19. Jahrhunderts
Umgangssprachlich sagt man oft, jemand sei einem wohlgesonnen. Standardsprachlich korrekt ist hier »wohlgesinnt«; bei der Kombination mit »wohl« betrachtet der Duden aber beide Formen als richtig, weil dabei der Bedeutungsunterschied zwischen »gesinnt« und »gesonnen« nicht zum Tragen kommt.
Wo aber liegt dieser Bedeutungsunterschied?
Das Partizip »gesinnt« bezieht sich auf alles, was auf eine bestimmte Gesinnung zurückzuführen ist: ein gleich gesinnter, anders gesinnter, übel gesinnter Mensch. Im Gegensatz dazu bezeichnet »gesonnen« eine Absicht oder einen Willen. Dieses Partizip benutzt man nur in Verbindung mit dem Verb »sein«, und wenn Sie mich fragen, hat es immer eine etwas antiquierte Note: Er ist nicht gesonnen, ihr zuzustimmen.
Was die Rechtschreibung angeht, werden die meisten Kombinationen mit »gesinnt« getrennt geschrieben: gleich gesinnt, treu gesinnt, böse gesinnt usw. Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen: gutgesinnt und wohlgesinnt. Warum das so ist? Darüber schweigt sich der Duden aus. Vielleicht muss man aber auch nicht alles verstehen.
© Juliane Topka 2012
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