»Hast du etwas Schwieriges zu erledigen, beauftrage damit einen Faulen.
Er wird einen einfachen Weg finden, es auszuführen.«

Sokrates (470 bis 399 v. Chr.)

Manche Fehler kommen mir im Rahmen meiner Arbeit und auch in den Medien besonders oft unter. Dazu gehört die mangelnde Unterscheidung von »beauftragen« und »in Auftrag geben«. Würden Sie über folgenden Satz stolpern?

Eine von der Bundesregierung beauftragte Studie zeigt, dass …

Der Sachverhalt ist klar: Die Bundesregierung hat jemandem den Auftrag erteilt, eine Studie zu erstellen. Anders ausgedrückt: Sie hat jemanden mit der Erstellung der Studie beauftragt. Kaum jemand würde den zitierten Satz anders verstehen, und doch ist er sprachlich falsch.

Das Verb »beauftragen« braucht zwingend ein Akkusativobjekt (wen oder was?). Man beauftragt immer jemanden damit, etwas zu tun. Dieser Jemand kann ein Mensch oder eine Institution bzw. ein Unternehmen sein. Wichtig ist die Handlungsfähigkeit: Er, sie oder es muss in der Lage sein, etwas zu tun (hier: zu erstellen).

Im oben zitierten Satz bezieht sich »beauftragte« aber auf die Studie selbst. Die ist eindeutig nicht handlungsfähig, kann also auch nicht beauftragt werden. In diesem Fall ist richtig:

Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass …

So weit, so korrekt. Ich kann solche Streckverben wie »in Auftrag geben« allerdings nicht leiden und würde immer versuchen, anders zu formulieren (bspw. »Eine Studie im Auftrag der Bundesregierung …«).

© Juliane Topka 2023
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