Dass eine Kneipe nicht unbedingt an einer Straßenecke liegen muss, um eine »Eckkneipe« zu sein, ist mittlerweile bekannt. Im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes durften wir aber in dieser Woche noch eine ganz neue Bezeichnung für diese Art von Lokal lernen – und zwar direkt vom Bundesverfassungsgericht. Dort lautet der korrekte Begriff

getränkegeprägte Kleingastronomie.

Ich höre ihn ganz laut wiehern, den Amtsschimmel!

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