Über Twitter bekommt man häufig interessante Sachen mit – auch und gerade in sprachlicher Hinsicht. Heute twitterte @ernke :

Was ist denn bitte an dem Wort »Erinnerungsschreiben« veraltet? Eine Erklärung oder gar einen Änderungsvorschlag hält das System nicht bereit, ebenso wenig wie der gedruckte Rechtschreibduden: Der gibt ebenfalls den Hinweis, das Wort sei veraltet, mehr aber auch nicht. Näher komme ich der Sache, wenn ich den Begriff in den Online-Duden eingebe: Offenbar sieht die Redaktion das Wort »Erinnerungsschreiben« ausschließlich im Bedeutungszusammenhang mit Rechnungen, also als Synonym für »Mahnung«.

Da gehe ich mit dem Stempel »veraltet« sogar konform, denn unter diesen Vorzeichen denke ich auch eher an ein Büro aus den 1950er- oder 1960er-Jahren, also an die Zeit, in der das wunderbare Sekretärinnen-Handbuch erschien. Wenn ich heute eine Mahnung meine, würde ich auch das Wort »Mahnung« benutzen.

Ich sehe aber den Begriff gar nicht so eng gefasst, denn schriftlich erinnern kann man doch an viele Dinge: an Geburtstage oder sonstige Termine bzw. Zusagen zum Beispiel. Es mag ja sein, dass man früher immer eine Mahnung meinte, wenn man »Erinnerungsschreiben« gesagt hat, aber heute gilt das so wohl kaum mehr. Insofern wäre es zumindest sinnvoll gewesen, der Duden hätte die Erläuterung präzisiert – in der Bedeutung »Mahnung« veraltet.

Und weil bei Twitter ja immer viele Interessierte mitlesen, steuerte @Evo2Me noch die interessante Info bei, dass der Große Wahrig den Begriff »Erinnerungsschreiben« überhaupt nicht aufführt, weder als eigenen Begriff noch als Unterbegriff unter »Erinnerung«. Das kann nun heißen, dass die Wahrig-Redaktion den Begriff überhaupt nicht als Wort mit eigener Spezialbedeutung sieht (was meiner Auffassung entspräche) – oder dass er diese Bedeutung für so veraltet hält, dass er sie gleich komplett ignoriert. Sucht es euch aus.

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